Abnahme des Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz nun bei uns möglich

 

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie nun bei uns den Nachweis der Sachkunde ablegen können. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, um mit uns einen Termin zu vereinbaren.

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Für mehr Informationen:

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